- Das Mindestalter zum Prüfungstermin beträgt 16 Jahre. Minderjährige müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters bei der Anmeldung vorlegen. Alle Teilnehmer müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und körperlich Eignung besitzen, welche zur Erteilung des Jagdscheines erforderlich sind.
- Die Komplettkursgebühr ist zu mindestens 50% bei Anmeldung zu entrichten, der Rest bis zum Beginn des Seminars. Wird die Restgebühr nicht bis zum 3. Tag des Seminars gezahlt, kann der Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Seminars ausgeschlossen werden. In diesem Fall verfällt die Anzahlung.
- Regressforderungen und ein Rücktrittsrecht können nicht beansprucht werden, wenn die Durchführung der Seminare/Lehrgänge aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen unmöglich wird.
- Die Seminare und Kurse sind auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt. Daher ist es unumgänglich, eine Anmeldung als absolut verbindlich anzusehen. Beim Rücktritt vom Vertrag von mehr als sechs Wochen vor Beginn eines Seminars wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben; bei Rücktritt vom Vertrag von weniger als sechs Wochen vor Beginn des Seminars verfällt die Anzahlung.
- Eine Umwandlung des Vertrages für eine vom Kursteilnehmer benannte Person ist bis vier Wochen vor Kursbeginn möglich.
- Bei Abbruch während des Seminars/Kurses verfällt die Komplettgebühr. Eine teilweise Erstattung der Komplettgebühr wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen ist aufgrund unserer präzisen Kalkulation, des Verwaltungsaufwandes und der Kursvorbereitungen nicht möglich.
7.In den aufgeführten Gebühren und Kosten sind die Aufwendungen für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Lehrmaterial, Reiserücktrittsversicherung, und Prüfungsgebühr nicht enthalten. - Soweit Änderungen während des Kurses auf Veranlassung der Stellen erfolgen, die für anerkannte Abschlüsse zuständig sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt.
- Die Haftung der Natur- und Jagdschule Hubertus für Schäden des Teilnehmers jeglicher Art wird für die Jagdschule sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten beruht.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer vom gesamten Kurs ausgeschlossen werden. Eine Kosten- oder Gebührenerstattung erfolgt in diesem Falle nicht.
- Der Teilnehmer hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass er fristgerecht zum jeweiligen Prüfungstermin die Prüfungszulassung bei der jeweils zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt.
- Eine Gewähr für die Zulassung zur Prüfung gibt die Natur- und Jagdschule Ostermann nicht.
- Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Vertragsgrundlagen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
- Als Gerichtsstand wird Burg in Sachsen-Anhalt vereinbart.
- Mit der Anmeldung zum Lehrgang bestätigt der Seminarsteilnehmer, dass er/sie die Vertragsgrundlagen zur Kenntnis genommen hat, und dass er/sie die Vertragsgrundlagen, Preise und Gebühren als verbindlich anerkennt.
Unsere AGB’s können Sie sich hier für Ihre Unterlagen als PDF downloaden.